Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Dezember 2023

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Moonshiner GmbH - bei der Tätigkeit des Personalrecruitings unter dem Namen „moonlevel“ - (in der Folge: „Moonshiner“) und einem Kunden (in der Folge: „Auftraggeber“) abgeschlossenen Verträge, insbesondere über die Suche, Vermittlung, Besetzung inklusive der Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, wie beispielsweise die Schaltung von Inseraten, Durchführung von Assessment Centern (umfassen Fachaufgaben und Persönlichkeitstests der Kandidaten) etc., weiters für Vereinbarungen mit Personen, die auf der Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis sind (in der Folge: „Suchauftrag“ bzw. „Kandidaten“; Auftraggeber und Kandidaten gemeinsam in der Folge „Vertragspartner“). Sie gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse im Rahmen der Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Moonshiner kontrahiert ausschließlich zu den vorliegenden AGB und weist Bestimmungen in AGB des Auftraggebers, die von den vorliegenden AGB abweichen und von Moonshiner nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden, zurück.
1.3. Das Zustandekommen eines Vertrages mit Moonshiner richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen; insbesondere kommt daher ein Vertrag mit Moonshiner auch durch Unterschrift eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung von Moonshiner durch den Auftraggeber, durch Einigung des Auftraggebers mit dem von Moonshiner namhaft gemachten Kandidaten über die maßgeblichen Bedingungen eines Dienst-, freien Dienst-, Werk-, Auftrags- oder sonstigen Beschäftigungsvertrages (in der Folge: „Beschäftigungsvertrages“), durch Eintragung eines Kandidaten in die Kandidatendatenbank von Moonshiner oder durch Tätigwerden des Kandidates beim Auftraggeber zustande.
1.4. Angebote von Moonshiner sind bis 2 (zwei) Wochen nach deren Abgabe bindend.

2. Mitteilungspflichten und Haftung
2.1. Auftraggeber und Kandidaten sind verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Suchauftrag benötigten Unterlagen unverzüglich und vollständig vorzulegen und Moonshiner laufend von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Suchauftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt insbesondere auch für alle Tatsachen betreffend den Betrieb des Auftraggebers, die Auswirkungen auf das Arbeitsausmaß, den Arbeitsort oder das dem überlassenen Dienstnehmer zustehende Entgelt haben können sowie für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Moonshiner bekannt werden. Moonshiner ist berechtigt, den ihr aufgrund von Auftraggeber bzw. Kandidaten zur Verfügung gestellter, irreführender, fehlerhafter, veralteter oder unvollständiger Informationen entstandenen Schaden, insbesondere den frustrierten Suchaufwand, in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für den Umstand, dass ein Kandidat sich bereits beim Auftraggeber beworben hat, Moonshiner von diesem Umstand aber nicht sofort in Kenntnis gesetzt wird. Überdies ist Moonshiner nicht verpflichtet Nachforschungen über die Angaben der Kandidaten in den Bewerbungsunterlagen, sozialen Netzwerken etc. anzustellen.
2.2. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, leistet Moonshiner keine Gewähr für das Erzielen eines bestimmten Sucherfolges, insbesondere dafür nicht, innerhalb einer bestimmten Zeit mit dem Suchauftrag übereinstimmende Kandidaten zu finden.
2.3. Findet Moonshiner mit dem Suchauftrag übereinstimmende Kandidaten haftet Moonshiner dafür, dass die nominierten Kandidaten die für den beim Auftraggeber vorgesehenen Einsatz angeforderte Qualifikation (=Berufsausbildung) besitzen; eine weitergehende Haftung bzw. Gewähr von Moonshiner ist jedoch ausgeschlossen. Insbesondere haftet Moonshiner nicht für Arbeitsergebnisse der nominierten Kandidaten und nicht für Schäden, die dieser in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht oder durch seine Unpünktlichkeit, sein Nichterscheinen oder sein sonstiges Fehlverhalten entstehen. Der Auftraggeber hat Moonshiner im Übrigen von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
2.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Qualifikation des Kandidaten ebenfalls zu überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich Rüge zu erstatten; Moonshiner haftet lediglich für Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenszufügung; der Ersatz von Vermögensschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

3. Besondere Bestimmung für die Personalvermittlung
3.1. Leistungsgegenstand der Personalvermittlung ist die Suche, Auswahl und Nominierung (Namhaftmachung) eines dem Suchauftrag, insbesondere einem/r vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Anforderungsprofil/Positionsbeschreibung, entsprechenden Kandidaten durch Moonshiner. Suchaufträge können jedoch auch aus dem Moonshiner bekannten oder vermuteten tatsächlichen Bedarf des Auftraggebers resultieren.
3.2. Die Kosten bzw. das Honorar richten sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages, wobei die definitiven Kosten bzw. das Honorar im Angebot mit der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert werden.

4. Datenschutz und Verschwiegenheit
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Informationen über von Moonshiner vorgeschlagene Kandidaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Entsprechendes gilt für Kandidaten hinsichtlich der von Auftraggebern erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheit gilt für den gesamten Auftrag während der Vertragsdauer, als auch nach Beendigung dieser Zusammenarbeit, aus welchem Grund diese auch erfolgt, und für jede weitere Zusammenarbeit in der Zukunft, selbst wenn dies nicht in jedem einzelnen Fall ausdrücklich vereinbart wird.
4.2. Der Auftraggeber und der Kandidat willigen ein, dass ihre, Moonshiner durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten, innerbetrieblich von Moonshiner gespeichert und automatisiert verarbeitet werden; sie stimmen insbesondere auch der Weitergabe der Daten zur Anbahnung von Beschäftigungs- oder damit in Zusammenhang stehenden Verträgen zu.
4.3. Moonshiner sichert Auftraggebern und Kandidaten vertrauliche Behandlung sämtlicher ihr zur Verfügung gestellten Informationen zu, ist jedoch unter Überbindung dieser Verschwiegenheitsverpflichtung berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.
4.4. Moonshiner und Auftraggeber sind zur Einhaltung der aktuell gültigen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet. Sämtliche von Moonshiner zur Verfügung gestellten Informationen zu Kandidaten sind streng vertraulich zu behandeln und in keinem Fall an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Daten von Kandidaten, die von Moonshiner empfohlen wurden, nach Abschluss des Suchauftrags zu löschen.
4.5. Die Details zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten werden in der Datenschutzerklärung (abrufbar unter www.moonlevel.com/Datenschutz ) geregelt.

5. Honorare
5.1. Sofern in diesen AGB nicht anders vorgesehen, werden sämtliche Honorare mit Abschluss des Beschäftigungsvertrages des Kandidaten fällig und sind binnen 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungserhalt netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Moonshiner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat geltend zu machen. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Moonshiner ist ausgeschlossen.
5.2. Schließt ein Auftraggeber oder ein mit diesem verbundenes oder ihm durch persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen nahestehendes Unternehmen mit einem von Moonshiner nominierten Kandidaten innerhalb von 2 (zwei) Jahren ab Erhalt von dessen Daten oder innerhalb von 2 (zwei) Jahren ab Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einen (anderen) Beschäftigungsvertrag oder Consultingvertrag, so ist der Auftraggeber verpflichtet, ebenfalls das Erfolgshonorar nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Konditionen an Moonshiner zu bezahlen. Der Auftraggeber hat das ihm durch persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen nahestehende Unternehmen bei sonstiger Schadenersatzpflicht davon in Kenntnis zu setzen, dass bei Begründen eines Beschäftigungsverhältnisses Moonshiner ein entsprechendes Honorar zusteht.
5.3. In jedem Fall haben der Auftraggeber und der Kandidat den Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit ihm oder einem unter Punkt 5.2 genannten Unternehmen sowie die für die Berechnung des Entgelts maßgeblichen Umstände unverzüglich und vollständig, längstens aber binnen 7 Werktagennach Vertragsabschluss oder, sofern kein Vertrag errichtet wurde, nach faktischem Antritt des Beschäftigungsverhältnisses, Moonshiner mitzuteilen; Moonshiner ist berechtigt, im Falle der Säumnis durch den Auftraggeber neben dem Erfolgshonorar bzw. dem üblicherweise von Moonshiner verrechneten Honorar für die Vermittlung eine Konventionalstrafe in Höhe von 8% des Bruttojahreszielgehalts des Kandidaten geltend zu machen, wobei der Kandidat und der Auftraggeber solidarisch dafür haften.
5.4. Neben dem Auftrags- bzw. Erfolgshonorar und dem sonst vorgesehenen Honorar ist Moonshiner stets berechtigt, Spesen und außerordentliche Zusatzkosten (Reisekosten der Kandidaten, auswärtige Vorstellungs- bzw. Auswahlgespräche etc.) in Rechnung zu stellen. 5.5. Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch.

6. Vertragsbeendigung
6.1. Der Auftrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Moonshiner in Kraft und wird bis zur Besetzung der vorgesehenen Position abgeschlossen. Der Auftrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von 1 (einem) Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
6.2. Die Vertragsparteien sind zudem berechtigt, die sofortige vorzeitige Auflösung des Auftrages zu erklären, wenn ein von einem Vertragspartner zu vertretender wichtiger Grund vorliegt, der der anderen Vertragspartei ein Festhalten an dem Auftrag unzumutbar macht und eine schriftlich gesetzte, angemessene, jedenfalls aber 14 (vierzehn) Tage währende Nachfrist zur Behebung des wichtigen Grundes fruchtlos verstrichen ist.
6.3. Als wichtige Gründe iSd Punktes 6.2 werden insbesondere vereinbart:
6.3.1. Nichtbezahlung von fälligen (nicht verjährten) Forderungen trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist;
6.3.2. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder Abweisung eines Antrages mangels kostendeckenden Vermögens;
6.3.3. grober Verstoß einer Vertragspartei gegen die in dieser Vereinbarung übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Interessenwahrungs- oder Geheimhaltungspflicht.

7. Schlussbestimmungen
7.1. Sofern in den Mitteilungen, Verträgen und Informationen von Moonshiner nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche angegebenen Beträge exklusive der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben.
7.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftraggeber und Moonshiner ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.
7.3. Vereinbarungen, mit denen Bestimmungen dieser AGB abgeändert oder ergänzt werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftlichkeitsklausel. Schriftliche Mitteilungen können mittels eingeschriebenen Briefes oder E-Mail an die Moonshiner zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse erfolgen.
7.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die den durch die unwirksame Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend erreicht und rechtswirksam ist.
7.5. Zur leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung zwischen weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet; das betreffende Wort bezieht sich jedoch auf beide Geschlechter.